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9. Juli 2024
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Florian Schuster

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Fachtexte

Wie wir Bahn und Straßen finanzieren – ohne die Schuldenbremse zu ändern

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Florian Schuster, Philippa Sigl-Glöckner, Felix Heilmann

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Die öffentliche Infrastruktur Deutschlands ist marode und braucht massive Investitionen. Sie scheitern vor allem an einer unter der Schuldenbremse angespannten Haushaltslage. Die Politik sucht die Lösung deshalb darin, private Investoren an der Finanzierung öffentlicher Infrastruktur zu beteiligen. Wir zeigen in diesem Policy Paper am Beispiel von Schiene, Straßen und Wasserstraßen, dass Investitionen am günstigsten sind, wenn der Staat sie finanziert. Vor diesem Hintergrund schlagen wir eine Finanzierungslösung vor, die keine Reform der Schuldenbremse erfordert und kurzfristig umsetzbar ist: der Bund kann Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur über Darlehen an öffentliche Unternehmen wie die Deutsche Bahn oder die Autobahn GmbH finanzieren. Das ist rechtlich möglich, schont den Haushalt und wurde zum Beispiel in der Schweiz bereits erfolgreich umgesetzt.

Warum haben wir das Papier geschrieben?

Die öffentliche Infrastruktur Deutschlands ist marode und braucht massive Investitionen. Sie scheitern vor allem an einer unter der Schuldenbremse angespannten Haushaltslage. Die Politik sucht die Lösung deshalb darin, private Investoren an der Finanzierung öffentlicher Infrastruktur zu beteiligen. Das bringt Mehrkosten mit sich, weil Private höhere Finanzierungskosten haben und Renditeabsichten verfolgen. Investitionen in Schiene, Straßen und Co. sind am günstigsten, wenn der Staat sie finanziert. Vor diesem Hintergrund wollten wir eine Finanzierungslösung für den Bund vorschlagen, die keine Reform der Schuldenbremse erfordert und kurzfristig umsetzbar ist.

Was haben wir gelernt?

Unser Finanzierungsvorschlag lautet: Der Bund kann Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur über Darlehen an öffentliche Unternehmen wie die Deutsche Bahn oder die Autobahn GmbH finanzieren. Wir haben gelernt, dass das rechtlich möglich ist. Denn die Schuldenbremse erlaubt die Kreditaufnahme für finanzielle Transaktionen, bei denen der Kreditaufnahme ein werthaltiger finanzieller Vermögensgegenstand gegenübersteht (hier: der Darlehensvertrag). Dafür müssen lediglich einige Kriterien erfüllt sein. Die öffentlichen Unternehmen müssen klar definierte Sachaufgaben erfüllen und es dürfen keine versteckten Haushaltsbelastungen entstehen. Dem lässt sich vorbeugen, wenn die Unternehmen eigene Einnahmequellen besitzen und durch Bundeszuschüsse unterstützt werden. Das sorgt auch dafür, dass eine Rückzahlung der Darlehen erwartbar ist, was die Voraussetzung dafür ist, dass eine Darlehensvergabe nicht unter die Schuldenbremse fällt.

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