Weihnachten steht vor der Tür – und auf vielen Bildschirmen läuft wieder „Kevin allein zu Haus“. Kevin wird von seiner Familie beim weihnachtlichen Trip nach Paris zu Hause vergessen. In Deutschland passiert seit Jahren ähnliches bei der Finanzierung von Bildung: Geht es um den Haushalt, fallen Schulen und Kitas regelmäßig hinten runter.
„Mehr Bildung ist drin. Für alle.“ Damit wirbt die Bildungsministerkonferenz 2025. Am 18. Dezember tagt sie zum letzten Mal in diesem Jahr. Doch was wurde für Bildung 2025 getan?
Während mit dem neuen Sondervermögen Milliarden für Investitionen möglich werden, fällt das zentrale Zukunftsthema Bildung wieder durchs Raster. In diesem Geldbrief zeigen wir, wie Bildung in Deutschland finanziert wird und warum Bildungsfinanzierung immer wieder auf der Strecke bleibt.
Wer bei der Bildung was finanziert
Eins vorweg: Es ist kompliziert. Der aktuelle Bildungsfinanzbericht hilft, die Zuständigkeiten zu sortieren. Die Länder tragen die Hauptverantwortung für Bildung. Die Kommunen wiederum sind für große Teile der Infrastruktur (wie Schulgebäude) und die Kinderbetreuung zuständig. Der Bund kann die Länder und Kommunen bei der Finanzierung unterstützen – meist über befristete Programme, Sondervermögen und Umsatzsteueranteile.
Die Kita-Finanzierung ist in etwa hälftig zwischen Ländern und Kommunen aufgeteilt. Entscheidend ist: Der größte Teil der Länderausgaben sind Zuschüsse an die Kommunen, da diese die operative Verantwortung tragen. Für Schulen tragen die Länder den Großteil der Ausgaben, weil sie die Lehrkräfte finanzieren.
Bund: groß in Debatten, klein im Haushalt
Länder und Kommunen kommen finanziell dabei regelmäßig an ihre Grenzen. Deshalb steuert der Bund – wenn auch vergleichsweise wenig – über drei Bereiche Geld bei:
- Sondervermögen für Investitionen
Erstens hat der Bund in den letzten Jahren mehrere Sondervermögen für Bildung aufgesetzt – meist einmalig, befristet, investiv. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita- und Krippenplatz sowie auf Ganztagsbetreuung hat der Bund wichtige rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Damit dieser Anspruch erfüllt werden kann, unterstützt er die Länder über das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ mit 5,4 Milliarden Euro und über das Sondervermögen „Ganztag“ mit 3,5 Milliarden Euro. Dazu kommt der Digitalpakt 1.0 für die Digitalisierung der Schulen sowie ab 2026 der Digitalpakt 2.0.1 Über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds I und II wurden Kommunen bei der energetischen Sanierung von Schulen unterstützt.
All diese Programme setzen wichtige Signale, haben aber eine gemeinsame Schwäche: Sie helfen nur bei Investitionen, nicht bei steigenden Betriebsausgaben. Und schon bei den Investitionen zeigt sich: Das Geld reicht vorne und hinten nicht.
- Umsatzsteueranteile für die laufenden Betriebskosten
Zweitens trägt der Bund die dauerhaft höheren Betriebskosten von Kinderbetreuung und Ganztag über höhere Umsatzsteueranteile, die er an die Länder abtritt. 2026 werden 2,8 Milliarden Euro vom Bund als Umsatzsteueranteile für Kitakosten an die Länder abgetreten. Zwischen 2026 bis 2029 sind es für den Ganztag 2,5 Milliarden Euro. Auch das Startchancen-Programm wird teilweise über Umsatzsteueranteile finanziert. Diese Unterstützung des Bundes ist elementar – unklar bleibt allerdings, inwiefern diese Mittel tatsächlich bei den Kommunen ankommen. Zudem decken sie nur einen Bruchteil der Gesamtkosten (siehe Abbildung 1).
- Weitere Bundesprogramme
Drittens gibt es kleinere Bundesprogramme wie Sprach-Kitas 2 , Qualitätsentwicklung und die weitere Finanzierung des Startchancenprogramms. Sie setzen sinnvolle Impulse, ändern aber wenig am Grundproblem. Bildung bleibt unterfinanziert und die Geldflüsse schaffen Chaos.
Kommunen: wo Bildung konkret wird – und das Geld fehlt
Kommunen leiden aktuell unter enormen finanziellen Schwierigkeiten. 2024 verzeichneten sie mit rund 25 Milliarden Euro das größte Finanzierungsdefizit ihrer Geschichte.
Die Rechtsgrundlage für den Ausbau von Kinderbetreuung und Ganztag werden auf Bundesebene beschlossen, aber die praktischen und finanziellen Folgen tragen die Kommunen. Die Investitionsrückstände bei Schulgebäuden liegen bei rund 68 Milliarden Euro und haben sich von 2023 auf 2024 um mehr als 13 Milliarden Euro erhöht.
Das Konnexitätsprinzip „wer bestellt, bezahlt“ funktioniert hier nur bedingt. Bundes- und Länderebene ringen um Zuständigkeiten, während die Kommunen die Lücke zwischen Rechtsansprüchen und realem Angebot füllen müssen.
“Du bist dran. Nein, du bist dran.“
Bund, Länder und Kommunen schieben sich bei Bildung gern gegenseitig die Verantwortung zu. Wenn das Ziel aber gute Bildung ist, sollte sich bei der Lösung jede Ebene an die eigene Nase fassen. Erst kürzlich schnitt Deutschland im nationalen IQB-Bildungstrend schlecht ab, auch wenn die Empörung diesmal vergleichsweise gering ausfiel.
Bildungsausgaben zahlen sich langfristig aus und sind, wie Veronika Grimm (2025) betont, die „Grundlage des langfristigen Wirtschaftswachstums“. Zumal aktuell das deutsche Geschäftsmodell mit seinem Fokus auf Verbrennerautos und Maschinen an seine Grenze kommt. Soll wieder Wachstum her, muss Bildung auskömmlich finanziert und diese Finanzierung klar geregelt werden. Konkrete Vorschläge dazu wollen wir im neuen Jahr vorstellen.
Aktuell kommt Bildung allerdings auch im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zu kurz. Die geplanten 940 Millionen Euro für Kinderbetreuung ersetzen vor allem entgangene Steuereinnahmen der Länder aus dem Steuersenkungsprogramm vom Sommer – zusätzliche Gelder sind es nicht. Seit der Bereinigungssitzung müssen diese Gelder nun auch mit den Hochschulen geteilt werden.
Dass Bildungsfinanzierung immer wieder zu kurz kommt, ist kein Zufall, sondern Folge institutioneller Verantwortungsdiffusion. Die gesamtwirtschaftlichen und fiskalischen Folgen sind groß. Eine Volkswirtschaft, die auf Fachkräfte, Innovation und hohe Erwerbsbeteiligung angewiesen ist, kann sich Bildung allein zu Haus einfach nicht leisten.